Umweltzonen und Feinstaubplaketten für das Quad und ATV
Geschrieben von loth am 24th Oktober 2007
In letzter Zeit machen sich einige Quad- und ATV-Fahrer Sorgen, ob sie bald nicht mehr in die Innenstadt dürfen, da ihre Güllepumpen keinen Katalysator haben und ihre Abgase ungefiltert in die Natur blasen.
Ich möchte an dieser Stelle mal Entwarnung geben!
Quads und ATV´s dürfen weiterhin OHNE Umweltplakette in die Umweltzonen der Innenstädte fahren.
Hier der entsprechende Auszug aus der “Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen”:
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesonders der Feinstaubbelastung beitragen.
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:
- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
- Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind.
(Nachweis durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)
Leichte vierrädrige Fahrzeuge klingt zwar wie Bobbycar mit Motor, aber solange ich keine Plakette brauche, soll es mir recht sein
Hier übrigens noch die neuen Schilder, die uns Beginn und Ende der “Feinstaub-Zonen” anzeigen:

Gute Fahrt
Thorsten Loth
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