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Umweltzonen und Feinstaubplaketten für das Quad und ATV

Geschrieben von loth am October 24th, 2007

In letzter Zeit machen sich einige Quad- und ATV-Fahrer Sorgen, ob sie bald nicht mehr in die Innenstadt dürfen, da ihre Güllepumpen keinen Katalysator haben und ihre Abgase ungefiltert in die Natur blasen.
Ich möchte an dieser Stelle mal Entwarnung geben!
Quads und ATV´s dürfen weiterhin OHNE Umweltplakette in die Umweltzonen der Innenstädte fahren.

Hier der entsprechende Auszug aus der “Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen”:

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesonders der Feinstaubbelastung beitragen.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

- mobile Maschinen und Geräte
- Arbeitsmaschinen
- zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (z. B. Mofas, Motorräder, Motorroller); dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)
- Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind.
(Nachweis durch Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ im Schwerbehindertenausweis)

Leichte vierrädrige Fahrzeuge klingt zwar wie Bobbycar mit Motor, aber solange ich keine Plakette brauche, soll es mir recht sein :-)

Hier übrigens noch die neuen Schilder, die uns Beginn und Ende der “Feinstaub-Zonen” anzeigen:

Umweltzone Start und Ende

Gute Fahrt :-)

Thorsten Loth



8 Antworten auf “Umweltzonen und Feinstaubplaketten für das Quad und ATV”

  1. Gott schrieb:

    - Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind.

    Da habt ihr ja nochmal richtig Glück gehabt mit eueren übermotorisierten Krankenfahrstühlen… :-)

  2. w_nick schrieb:

    Hallo
    ich als verunsicherter Quadkäufer aus Berlin mache mir schon sorgen , bei uns steht dieser zusats mit den “dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads)”leider nicht drin siehe:
    http://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqualitaet/de/luftreinhalteplan/download/KennzVO-35BImSchV.pdf
    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 46, ausgegeben zu Bonn am 16. Oktober 2006
    M.f.G.
    Wolfgang

  3. loth schrieb:

    Gerht es vielleicht unter 3 durch?!?

    3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

    falls jemand hier ne genauere Info hat, immer her damit…

    Loth

  4. A. aus Duisburg schrieb:

    Das ist son nicht richtig! Ausgenommen sind lediglich zwei und dreirädrige Fahrzeuge.

    Bei Quatz, ATV und Triks entscheidet da aber letzendlich die Art der Zulassung!
    Zulassung als PKW = Plakette nötig Zulassung als Motorrad (Krad) oder Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (lof) Plakette unnötig.

    Hier mal Anworten auf die wichtigsten Fragen. Hier besonder Frage 18 beachten.

  5. A. aus Duisburg schrieb:

    Oh Link vergessen! http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php?such_art=7#Frage18

  6. Hannes schrieb:

    ja, ja das ist typisch deutscher Mist. Alles nur Politik auf dumme Wähler-fang, das Ganze wie immer nur an aber leider nicht fertig gedacht.
    Dann wird nachgebessert, Sonderreglungen, Ausnahmegenehmigungen, Schilderwald usw. verunsichern die Menschen und spülen zudem den dienstgeilen Überwachungsbeamten die euros in die Kassen!

    Aber, kein Problem es bleibt ruhig, man will nur das Beste zum Wohle des Volkes!

  7. Hannes schrieb:

    loth schrieb:

    Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb).
    Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen, auch Elektrofahrzeuge ?? !!!
    Lobt man denn nicht das Elektrofahrzeug in den Himmel
    Liegt es vielleicht daran das Akkus und Solarzellen deutschland- umweltschonend in China gefertigt werden?

  8. Karnjanawatang schrieb:

    Gilt diese Verordnung immer noch? Also für 2009 oder hat sich da was geändert? Können Quads jetzt auch noch in die Umweltzonen fahren?

    Gruß

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