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Helmpflicht auf dem Quad

Geschrieben von loth am Juli 13th, 2006

Da wir relativ häufig gefragt werden, ob es denn beim Quad eine Helmpflicht gibt oder nicht…
Hier die Antwort: JA !!

Seit 1. Januar 2006 gilt auch in Deutschland für alle Fahrer und Mitfahrer von Quads die Helmpflicht! Dies hat der Bundesrat am 21. Dezember mit seiner “40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriftenâ€? beschlossen. In Österreich gibt es diese Helmpflicht für Quadfahrer bereits seit dem Oktober 2002.

In meinem Fall steht es auch in den Fahrzeugpapieren. Hier der entsprechende Auszug:
AUFLAGE: FAHRER U. BEIFAHRER MÜSSEN SCHUTZHELM GEM§21 STVO TRAGEN

Ich glaube das steht bei Zulassungen ab 2006 immer in den Papieren. Verbessert mich bitte wenn ich hier falsch liege…
(Einfach Kommentar hinterlassen)

Meine Meinung: Einfach immer mit Helm fahren… sicher ist sicher… Ich brauche meinen Kopf ja noch…

Quad nur mit Helm!

Grüße und so…

Loth



14 Antworten auf “Helmpflicht auf dem Quad”

  1. Maik schrieb:

    „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21.12.2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.

    So steht es geschrieben so soll es geschehen
    co maik

  2. Cait schrieb:

    Man darf auch nicht vergessen, dass man ohne Helm gar nicht die hervorragende “Helmkamera” benutzen kann… :D

  3. Maik schrieb:

    Das ist wahr !

  4. Schuby schrieb:

    Wer immer ohne Helm fahren will sollte mal zum Arzt gehen und sich untersuchen lassen.
    Wer ein Gehirn sein eigen nennt sollte es auch schützen.

  5. Iceman schrieb:

    Sicher ist helm tragen besser aber wenn man mal zu kollegen fährt ist schon geiler ohne helm

  6. Iceman schrieb:

    Ach so bei meinem Quad (EZ 2004) ist keinerlei eingetragen keine Helmpflicht oder sonstiges

  7. Alex schrieb:

    Ich war heute bei der Polizei in Sindelfingen bei Stuttgart 17.05.2008 und hab gefragt,ob man fürs Quadfahren einen Helm benötigt.Er meint nur das er das nicht wüste und nach schauen würde.Nach einer halben Std. meinte er:” In der STVO steht geschrieben Mofa,Roller und Motorräder ist das Tragen von Helmen Pflicht,aber für ein Quad stehe nichts drin.Es kommt auch darauf an wie es Zugelassen ist als PKW oder als Motorrad.Meine Meinung,es ist beides Gail.Mit und ohne Helm hauptsache Quad fahren.

  8. Wehi schrieb:

    Mein Quad ist am 4.6.2005 Erstzugelassen worden.
    Es ist ein ” 4-Rädriges KFZ zur Personenbeförderung.(2 Pers.)
    Am 28.7.2008 habe ich den Eurobrief beim Ummelden bekommen.
    Weder im alten noch im neuen Fahrzeugbrief steht
    etwas über den Helm.

    (gab beim ersten mal probleme mit meiner emailadr.)

  9. ralf schrieb:

    wie hier die meinungen auseinander gehen ist schon komisch befrage mich wo anders

  10. Ludwig schrieb:

    Mal wieder n lustiges Beispiel dafür, wie langsam sich neue Regelungen auch bei der Polizei rumsprechen. Auch gut 3 Jahre nach Inkrafttreten der Vorschrift lassen kommt man ohne Helm noch durch Verkehrskontrollen.
    Aber wer sich einmal an den Helm gewöhnt hat, fühlt sich ohne ihn auf einmal nackt und befremdlich ungeschützt. (genau so ist’s auch mit ner schützenden Motorradjacke)

    Also: nicht fragen, Helm tragen! :)

  11. hirsch schrieb:

    lt. wikipedia eindeutig:
    Seit dem 1. Januar 2006 gilt auch in Deutschland für alle Fahrer und Mitfahrer von Quads die Helmpflicht. „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ Dies hat der Bundesrat am 21. Dezember mit seiner 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beschlossen. Für Fahrzeuge ab 2006 steht dies auch immer mit in den Papieren.
    (also egal, ob was in den papieren steht oder nicht!!!!!)

    In Österreich besteht seit Oktober 2002 für alle vierrädrigen Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, also auch für alle Quads und ATVs unabhängig vom Hubraum Helmpflicht.

    Neben der Helmpflicht muss auch ein zugelassener Verbandkasten sowie ein Warndreieck mitgeführt werden. Da ATV/Quads meistens als VKP bzw. Zugmaschine zugelassen werden und so einem PKW gleichgestellt sind, reicht hier ein „Motorradverbandkasten“ nicht aus. Der Verbandkasten muss dem im Gesetzestext entsprechen.

  12. nuvvel schrieb:

    “Seit dem 1. Januar 2006 gilt auch in Deutschland für alle Fahrer und Mitfahrer von Quads die Helmpflicht. „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ Dies hat der Bundesrat am 21. Dezember mit seiner 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beschlossen. Für Fahrzeuge ab 2006 steht dies auch immer mit in den Papieren.”

    Gilt das dann auch für cabrios? ;o) Könnte man ja so verstehen…

  13. ollion schrieb:

    ööööööhhhmmmmm, mein Traktor hat vier Räder, fährt bauartbedingt schneller als 20km/h - muss ich denn nun auch mit Helm fahren? :-)

  14. tincian schrieb:

    OMG. Auszug aus der StVO, § 21a II

    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

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